Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Lexikon mit Begriffserklärungen - Absperrung für Umzug

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Absperrung für Umzug - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

Der Umzug ist Ihre Aufgabe. Das Aufstellen der Absperrung für Ihren Umzug ist unsere!

Wenn Sie einen Ein- oder Auszug planen und vor Ihrer Tür im Normalfall immer alles zugeparkt ist, sollten Sie sich Gedanken über eine Absperrung für Ihren Umzug machen. Das heißt, Sie sperren eine bestimmte Fläche (in der Regel 15 Meter lang) unmittelbar vor Ihrer Haustür und haben somit am Umzugstag einen Parkplatz für Ihr Umzugsfahrzeug gesichert.

Sie müssen bei Ihrem Straßenverkehrsamt eine Genehmigung zu diesem Vorhaben einholen. Danach müssen Sie einen Mietservice für Halteverbotsschilder in Ihrer Umgebung suchen und die Schilder abholen und ordnungsgemäß aufstellen. Nach Beendigung Ihres Umzugs, müssen Sie natürlich die Schilder wieder zurückbringen.

Um Ihnen diesen Aufwand zu ersparen haben wir als eine Firma, die Halteverbotszonen einrichtet, unseren Service nahezu flächendeckend bundesweit ausgebaut. Sie bestellen Ihre Absperrung für Ihren Umzug bei uns, und den Rest erledigen wir. Sie können sich voll und ganz der Abwicklung Ihres Umzugs hingeben. Wir stellen die Halteverbotsschilder pünktlich auf, holen für Sie die Genehmigung der Stadt ein und protokollieren die Aufstellung. Und nach Ihrem Umzug holen wir die Schilder wieder ab.