Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Lexikon mit Begriffserklärungen - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Mit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zum Wunschparkplatz für Ihren Umzugs-LKW

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt Ihnen bei größeren Vorhaben, bei dem Sie für Ihr Fahrzeug eine Sondernutzungsfläche (gesonderten Parkplatz) benötigen, eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Dazu stellen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Im Anschluss daran erhalten Sie die Anordnung per Fax oder E-Mail zugeschickt. Diese Genehmigung benötigen Sie, um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen.