Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Lexikon mit Begriffserklärungen - Tiefbauamt

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Tiefbauamt - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Das Tiefbauamt ist mancherorts Ihr Ansprechpartner für Halteverbotszonen

Die Aufgaben der Bauämter unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Das Tiefbauamt ist in der Regel zuständig für den Straßenbau und den Kanalbau. In manchen Orten erhalten Sie dort auch die Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Halteverbotszonen. Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr Rathaus.